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24. Schwat 5771 / 29. Januar 2011

copyright 2011 Hanna Liss u. Bruno Landthaler

Vorschriften über die Knechte

(21) (Und der Ewige sprach weiter zu Mosche:) Das, was ich dir jetzt sage, das sind die Vorschriften, die du deinem Volk vorlegen sollst, damit sie es hören:

Du kannst dir einen hebräischen Knecht kaufen. Aber wenn du einen Knecht kaufst, dann gehört er dir nicht für immer. Vielmehr darfst du ihn nur sechs Jahre bei dir behalten, im siebten Jahr musst du ihn aber wieder in die Freiheit entlassen. Und du darfst dir von ihm dafür nichts geben lassen, er muss sich also nicht freikaufen.

Hast du aber einen Knecht gekauft, der auch noch eine Frau hat, so sollst du für seine Familie sorgen. Deshalb ist die Frau des Knechtes im siebten Jahr wie dein Knecht frei. Wenn du aber dem Knecht eine Frau gegeben hast, dann musst du nur den Knecht entlassen, während dessen Frau und eventuell seine Kinder bei dir bleiben können.

Etwas anderes ist es, wenn nun der Knecht zu dir kommt und sagt: „Lass mich nicht frei, denn ich liebe meine Familie und ich möchte bei ihr bleiben.“ Dann sollst du zum Richter gehen und deinen Knecht an die Tür mit einem Pfosten stellen und dem Knecht vor den Augen des Richters das Ohr durchstechen. Damit kann der Knecht dir weiterhin dienen.

Nun kommt es auch vor, dass ein Vater seine Tochter (vielleicht aus Not) verkauft. Eine solche Tochter darf nicht so entlassen werden, wie ein Knecht entlassen wird. Denn wenn der Herr sie für sich gekauft hat und sie gefällt ihm nicht mehr, dann muss er die Frau an die Familie, aus der sie stammt, zurückkaufen lassen. Er kann sie also nicht einfach an irgendjemand anderen weiterverkaufen, denn schließlich hatte er sie gekauft, um sie zur Frau zu nehmen. (...)

Wenn dieser Mensch nun aber zu der Tochter, die er erworben hat, noch eine zweite Magd zur Frau nimmt, dann darf er seine erste Frau nicht vernachlässigen. Er muss sie bekleiden, ernähren und auch mit ihr schlafen.

Hat er aber die Tochter nur als Magd gekauft, dann ist das wie beim Knecht: Er muss sie nach sechs Jahren wieder freilassen, und zwar ohne dass sie dafür etwas bezahlen müsste.

Die Vorschriften zu Mord

Wenn jemand irgendeinen Menschen erschlägt, sodass dieser stirbt, so gilt grundsätzlich, dass auch dieser Mensch zur Strafe getötet werden soll. Von dieser Vorschrift gibt es aber viele Ausnahmen:

Angenommen, ein Mensch hat einen anderen aus Versehen und ganz ohne Absicht getötet und er wollte das gar nicht, dann gilt natürlich nicht mehr, dass auch er getötet werden muss. Damit ihm nichts passiert, muss er an einen bestimmten Ort (in eine sogenannte Asylstadt) fliehen, in der er sicher ist, weil dort niemand einen anderen aus Vergeltung töten darf.

Aber angenommen, jemand hat einen anderen Menschen umgebracht, und zwar mit Absicht, hat ihm vielleicht sogar noch aufgelauert oder ihn mit einer List überwältigt, dann hilft alles nichts; so ein Mensch kann nicht an einen sicheren Ort, in eine Asylstadt fliehen, nicht einmal an meinem Altar ist er sicher. So ein Mensch muss getötet werden.

Angenommen, jemand hat seinen Vater oder seine Mutter mächtig geschlagen, dann soll auch der zur Strafe getötet werden. (...)

Wer seiner Mutter oder seinem Vater das Übelste und Schlimmste wünscht, sie also verflucht, der hat so große Schuld auf sich geladen, dass er getötet werden soll.

Vorschriften zur Körperverletzung

Angenommen, zwei Männer streiten sich. Und dabei passiert dann, dass der eine den anderen so stark schlägt, dass der im Bett liegen muss. Erst wenn der Geschlagene wieder aufsteht und umhergehen kann, ist der Schläger wieder frei. Aber auf jeden Fall muss der Schläger dafür bezahlen, dass der Verwundete ärztlich versorgt wird. Und nicht nur das. Der Mann, der im Bett liegen muss, kann in dieser Zeit nicht arbeiten und verdient vielleicht in dieser Zeit kein Geld. Deshalb muss der Schläger auch dieses fehlende Geld dem Verwundeten ersetzen.

Hat ein Mann seinen Knecht oder seine Magd geschlagen, und der oder die stirbt daran, so muss der Verstorbene gerächt werden, also der Schläger muss getötet werden. Stirbt der Knecht oder die Magd aber nicht sofort an den Schlägen, sondern vielleicht erst zwei Tage später, so ist der Mann frei. Denn Knecht und Magd werden als das Eigentum des Mannes angesehen.

Angenommen, zwei Männer streiten sich. Und es passiert dabei, dass sie eine schwangere Frau stoßen, so dass der Fetus dadurch stirbt. Dann müssen die Männer soviel Geld bezahlen, wie es richterlich angeordnet wird. Angenommen, bei der Schlägerei ist aber nicht nur der Fetus gestorben und die Männer haben mit ihrer Schlägerei noch mehr angestellt, so müssen sie jeden entstandenen Schaden ersetzen. Es gilt die Regel: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, Brandstelle für Brandstelle, Wunde für Wunde, Beule für Beule. (...)

Angenommen, ein Ochse stößt einen Menschen, und dieser Mensch stirbt daran. Dann muss der Ochse getötet, das Fleisch des Ochsen darf aber nicht gegessen werden. Aber der Eigentümer des Ochsen kann nichts dafür und ist deshalb frei. Nur wenn bekannt ist, dass der Ochse seit Kurzem stößt und austritt und der Eigentümer des Ochsen wurde deswegen gewarnt, dann ist auch der Eigentümer an einem solchen Vorfall so schuldig, dass er todeswürdig ist.

Tritt der Ochse ein Kind, so wird genauso geurteilt, wie bei einem Erwachsenen. Tritt der Ochse hingegen einen Knecht oder eine Magd, dann muss der Eigentümer des Ochsen dem Herrn von dem Knecht oder der Magd eine Entschädigung bezahlen.

Angenommen, jemand hat eine tiefe Grube gegraben und hat sie aufgedeckt. Ein Ochse oder ein Esel kommt daher, sieht die Grube nicht, fällt hinein und das Tier stirbt daran. Dann muss derjenige, der die Grube gegraben hat, das Tier ersetzen, er muss dem Eigentümer des Tieres dessen Wert bezahlen.

Wenn der Ochse einen anderen Ochsen stößt und ihn verletzt, so dass er daran stirbt, dann soll es folgendermaßen geregelt werden: Der lebende und der tote Ochse werden verkauft und das Geld teilen sich die Besitzer der beiden Ochsen. Nur wenn bekannt war, dass der Ochse, der gestoßen hat, das schon öfter gemacht hat, dann muss der Besitzer dieses Ochsen den anderen ersetzen.

Vorschriften zum Diebstahl

Angenommen, jemand geht hin und stiehlt einen Ochsen oder ein Lamm. Er lässt es aber nicht am Leben, sondern schlachtet es, oder er verkauft es. Dann muss er das gestohlene Tier ersetzen, er kann es ja nicht mehr einfach nur zurückgeben.

(22) Angenommen, ein Dieb bricht irgendwo in ein Haus ein, um etwas zu stehlen. Aber der Dieb wird entdeckt und bei einer Schlägerei totgeschlagen. Dann trifft denjenigen, der den Dieb erschlagen hat, keine Schuld. Etwas anderes ist es, wenn inzwischen die Sonne aufgegangen ist. Dann ist derjenige, der den Dieb erschlagen hat, sehr wohl schuldig.

Angenommen, ein Dieb hat ein Tier, wie einen Ochsen oder einen Esel oder ein Lamm, gestohlen. Das Gestohlene findet man danach beim Dieb lebend. Dann muss der Dieb den Diebstahl doppelt ersetzen. Also er muss, wenn er einen Ochsen gestohlen hat, zwei Ochsen zurückgeben.

Angenommen, jemand lässt sein Vieh auf einem fremden Feld weiden und das Feld geht dadurch kaputt. Dann muss dieser das Feld mit seinem besten Feld ersetzen.

Das gleiche gilt, wenn jemand ein Feuer verursacht, und das Feuer verbrennt Getreidegarben auf dem Feld. Dann muss er das ersetzen, was das Feuer vernichtet und einem anderen als Schaden zugefügt hat.

Angenommen, jemand lässt bei seinem Nachbarn Geld oder Geräte, damit dieser es für ihn aufbewahrt. Das Geld oder die Geräte werden aber gestohlen. Dann muss der Dieb das Gestohlene doppelt ersetzen. Konnte man den Dieb nicht fassen oder konnte der Dieb entkommen, dann muss derjenige, der für den anderen aufbewahrt hat, vor einen Richter treten, damit geprüft wird, ob derjenige, der die Sachen aufbewahrt hat, nicht heimlich die Sachen entwendet, also veruntreut hat. (...)

Weitere Vorschriften

Angenommen, eine junge Frau, die noch keinen Mann hatte, wird von einem Mann verführt. Dann soll dieser Mann dem Vater einen bestimmten Betrag zahlen, der als Brautgeld üblich ist, und die Frau soll als seine Frau gelten. Ist allerdings der Vater der jungen Frau nicht damit einverstanden, dass die beiden heiraten, dann soll der Mann trotzdem einen bestimmten Betrag bezahlen.

Eine Zauberin soll nicht am Leben bleiben.

Wer sich zu einem Tier legt, der soll getötet werden.

Wer anderen Göttern dient und ihnen opfert, der soll vernichtet werden.

Einen Fremden sollst du nicht beleidigen und ihn mit bösen Worten kränken. Du sollst ihn auch nicht unterdrücken. Denn denk immer daran, dass du selber ein Fremder in einem fremden Land, nämlich Ägypten, warst.

Mit einer Witwe oder mit einer Waise geh immer pfleglich um. Bedrück sie nicht. Denn wenn eine Witwe oder eine Waise zu mir schreit, werde ich dieses Schreien sofort hören. Und dann werde ich darüber sehr zornig werden und dich wegen dieser Tat erschlagen.

Wenn du einem armen Menschen aus deinem Volk Geld leihst, damit der zu leben hat, dann verfahre mit dem Armen nicht so, wie du mit anderen verfährst: Nimm von ihm keine Zinsen, lass dich also nicht auch noch dafür bezahlen, dass du ihm Geld geliehen hast.

Wenn ein Armer von dir Geld leiht und du nimmst zur Sicherheit seine Decke, dann darfst du die Decke nur bis zum Sonnenuntergang behalten. Abends musst du die Decke als Pfand wieder zurückgeben. Denn ein armer Mensch braucht über Nacht seine Decke, er hat sonst nichts, womit er sich zudecken könnte. Denk dran, einen Armen, der zu mir schreit, höre ich, und ich bin einem Armen gegenüber immer barmherzig und habe ein großes Herz. (...)

Vorschriften zur Erstlingsfrucht

Geh nicht knauserig um mit deinen Schätzen aus der Ernte.

Der Sohn, der dir zuerst geboren wird, dein Erstgeborener, er gehört mir. Auch die zuerst geborenen Ochsen und Schafe gehören mir. Sieben Tage kann ein erstgeborener Ochse oder ein erstgeborenes Schaf bei seiner Mutter sein. Danach gehört es mir.

Ihr sollt mir wie heilige Menschen sein.

Fleisch von einem Tier, das ihr zerrissen auf dem Feld gefunden habt, das sollt ihr nicht essen.

Vorschriften zur Gerechtigkeit

(23) Glaube nicht jedem Geschwätz, das über andere verbreitet wird. Halte dich von allen Lügen, die du hörst, fern.

Mach dich nie zum Handlanger eines Übeltäters. Wenn also ein Übeltäter von dir verlangt, dass du etwas Falsches aussagen sollst, damit er nicht von einem Richter verurteilt wird, dann tu so etwas nicht.

Angenommen, du musst zwischen zwei Menschen, die in Streit geraten sind, entscheiden, wer recht hat. Dann halte dich an die Vorschriften. Entscheide nicht danach, was die meisten Umstehenden einfach behaupten. Nicht das, was die Mehrheit der Leute behaupten, soll für dich eine Richtschnur sein, sondern die Vorschriften selbst.

Auch einen Armen darfst du in deinem Urteil nicht begünstigen. (Genauso wenig sollst du das Recht gegen ihn auslegen).

Angenommen, du triffst auf dem Feld einen Ochsen von jemanden, mit dem du in Streit lebst, und du siehst, dass das Tier sich verirrt hat. Dann gehst du trotzdem hin, nimmst den Ochsen und bringst ihn zurück.

Angenommen, du siehst, wie der Esel von dem, der mit dir in Streit lebt, unter seiner Last schwer zu tragen hat und beinahe zusammenbricht, dann geh hin und hilf dem Tier mit seiner Last. (...)

Lasse dich nicht bestechen. Nimm also kein Geld an, wenn du in einer Streitsache zu entscheiden hast. Denn Bestechung macht Sehende blind und verdreht selbst die Worte des Gerechten.

Einem Fremden sollst du nicht übel kommen, denn ihr wisst selbst, wie man sich als Fremdling fühlt. Schließlich ward ihr selbst schon Fremde in Ägypten.

Vorschriften zum Schabbatjahr und zu Schabbat

Sechs Jahr darfst du dein Land besäen und darauf ernten. Im siebten Jahr soll aber das ganze Land einfach nur brachliegen, ohne dass jemand auf dem Land etwas macht. Die Früchte des Landes sollen den Armen gehören, und auch die Tiere sollen davon essen. Das gleiche gilt für deinen Acker, für deinen Weinberg und für deine Baumpflanzungen.

Sechs Tage darfst du arbeiten und deinen Geschäften nachgehen. Aber am siebten Tag sollst du dich ausruhen. Denn auch dein Ochse und dein Esel sollen sich ausruhen können, und auch der Sohn von deiner Magd und auch der Fremde.

Achtet sehr genau darauf, was ich euch gesagt habe. Sprecht keine Namen fremder Götter aus.

Vorschriften zu den Festen

Dreimal im Jahr sollst du für mich ein Fest feiern.
Das Mazzot-Fest sollst du beachten. Und du sollst darauf achten, dass du sieben Tage lang nur Mazzot isst. Das habe ich dir ja schon einmal geboten. Und zwar sollst du es im Frühlingsmonat (Nissan) feiern, zu der Zeit, als du auch aus Ägypten geflohen warst. Und achte darauf, dass du nicht mit leeren Händen vor mir erscheinst, *sondern Opfer bringst*.

Und auch das Fest der Ernte (Schawuot) sollst du beachten, wo die Erstlinge deiner Arbeit auf dem Feld gefeiert werden.

Und auch das Fest der Einsammlung (Sukkot) sollst du beachten. Dieses Fest sollst du gegen Ende des Jahres feiern, dann also, wenn du alles vom Feld einholst und aberntest.

Also dreimal im Jahr sollen alle deine Leute vor dem Angesicht des Herrn, des Ewigen, erscheinen.

(...) Das Beste, was du hast, deine Erstlinge vom Feld, die sollst du in das Haus des Ewigen, deines Gottes bringen.

Das Jungtier sollst du nicht in der Milch der Mutter kochen.

Vorschriften für das Gelobte Land

Ich werde dir einen Engel schicken, der vor der hergehen soll. Er wird dich auf deinen Wegen, die du noch zu gehen hast, behüten und sicher an den Ort bringen, den ich für dich bestimmt habe. Aber achte auf den Engel und auf das, was er dir sagt. Er verzeiht nicht, wenn man nicht das tut, was er euch sagt. Denn mein Name ist in ihm.

Aber hältst du dich an das, was ich euch durch den Engel sage, dann werde ich eure Feinde befeinden, eure Bedränger bedrängen.

Und wenn es soweit ist, und mein Engel hat euch heile in das Land der Amoriter, Hititer, Perisiter, Kenaaniter, Chiwiter und Jebussiter gebracht, dann darfst du dich nicht vor ihren Göttern niederwerfen; diene ihnen nicht. Vielmehr sollst du deren Statuen niederreißen, ihre Denksteine zerschmettern. Denn ihr sollt dem Ewigen, eurem Gott, dienen. Dann wird er euch auch das Brot und das Wasser segnen, und ich werde Krankheiten von euch fernhalten. Dann wird es keine Frau mit Fehlgeburten und keine unfruchtbare Frau geben. Ihr werdet alt werden können und zufrieden sein.

Und damit ihr euer Land bewohnen könnt, werde ich meinen Schrekken vorausschicken, dann werden die Völker verwirrt sein und werden vor euch fliehen. Zum Beispiel werde ich Hornissen vor euch hersenden, dass die Chiwiter, Kenaaniter und Hititer vor euch abhauen werden. Aber langsam nur, ganz langsam sollen sie von euch vertrieben werden. Ihr sollt in diesem Land nämlich erst zahlreich werden und das Land auch füllen können. Und je zahlreicher ihr werdet, desto mehr werden die anderen Völker sich davonmachen.

Und die Grenzen deines Landes werde ich festsetzen: Es soll vom Schilfmeer hoch bis zum großen Meer der Philister gehen, von der Wüste bis hin zum Eufrat. Die Völker all dieser Gebiete will ich in eure Hand geben. Aber achte darauf, mit ihnen und mit ihren Göttern keine Versprechen einzugehen. Diese Völker sollen nicht in deinem Land leben. Denn sonst würdest du sofort hingehen und ihren Göttern dienen und tun, was nicht richtig ist in meinen Augen.

Gott und das Volk verbünden sich

(24) Der Ewige sagte zu Mosche: „Komm zum Ewigen herauf. Du und dein Bruder Aharon und dessen Söhne Nadav und Avihu. Nimm auch siebzig von den Ältesten aus deinem Volk mit dir. Ihr sollt euch oben auf dem Berg in einiger Entfernung niederwerfen. Dann soll Mosche sich allein dem Ewigen *in dem Wolkendickicht* nahen. Er allein. Die anderen bleiben zurück. Das Volk soll überhaupt ganz unten bleiben.“

Dann ging Mosche hin und berichtete dem Volk all die Worte des Ewigen und verkündete alle Vorschriften, die er vom Ewigen gehört hatte. Und das Volk hörte es und alle sagten wie mit einer Stimme: „Alles, was der Ewige gesagt hat, wollen wir tun.“

Und Mosche ging hin und schrieb all die Worte, die er dem Volk gesagt hatte, auf. Dann ging er am Morgen an den Fuß des Berges und erbaute dort einen Altar und zwölf Denksteine, für jeden Stamm Jisraels einen. Dann wählte er sich junge Männer, *Erstgeborene*, aus. Die sollten Stiere als Opfer für den Ewigen schlachten. Dann nahm Mosche von dem auslaufenden Blut und füllte es in Schalen, einen anderen Teil des Blutes nahm er, um damit den Altar zu besprengen.

Als er damit fertig war, nahm er das Buch, in das er zuvor geschrieben hatte, und las, was er geschrieben hatte, dem Volk laut vor. Und als das Volk alles gehört hatte, da antwortete das Volk: „Alles, was der Ewige gesagt hat, wollen wir tun und wir wollen auf alle diese Worte achten.“

Daraufhin nahm Mosche noch einmal von dem Blut der Stiere und besprengte damit das Volk und sagte dazu: „Seht her, das ist das Blut des Bündnisses, das der Ewige mit euch auf alle diese Worte hin geschlossen hat.“

Dann stiegen Mosche, Aharon, Nadav, Avihu und die siebzig Ältesten den Berg hinauf. Und oben sahen sie den Gott Jisraels. Und ihm zu Füßen war etwas zu sehen wie ein leuchtender Safir und so hell und klar wie der Himmel. Und ihnen, die da schauten, ihnen passierte nichts. Sie sahen Gott und sie aßen und tranken.

Da sagte der Ewige zu Mosche: „Steig den Berg zu mir hinauf und bleib dort. Dann kann ich dir die steinernen Tafeln, die ich mit der Tora und den Vorschriften beschrieben habe, übergeben.“

Da machte sich Mosche zusammen mit seinem Diener Jehoschua auf, und Mosche stieg den Berg hinauf. Zu den Ältesten sagte er aber: „Wartet hier auf uns, bis wir zurückkommen. Aharon und Chur sind ja bei euch. Wer also ein Problem hat, der kann ja zu denen gehen.“

Als nun Mosche nach oben stieg, da geschah es, dass der Berg von einer dicken Wolke eingehüllt wurde. Denn die Herrlichkeit des Ewigen ruhte auf dem Berg Sinai, und die Wolke hüllte den Berg sechs Tage lang ein. Am siebten Tag rief der Ewige Mosche zu. Aber die Herrlichkeit des Ewigen sah für die Kinder Jisraels, die von weit unten zuschauten, aus, als wäre dort ein großes Feuer auf dem Gipfel des Berges. Und Mosche ging in die Wolke hinein und stieg auf den Berg. Und vierzig Tage lang blieb Mosche oben auf dem Berg. Vierzig Tage und vierzig Nächte.

copyright 2011 Hanna Liss u. Bruno Landthaler

Fortsetzung: Paraschat Teruma

Devarim
Waetchanan
Eqev
Reeh
Schoftim
Ki Teze
Ki Tavo
Nizavim
Wajelech
Haasinu
Sot ha-Bracha

Paraschat Mischpatim

Ex 21,1 - 24,18; Haftara: Jer 34,8-22; 33,25-25

Knechte Mord Körperverletzung Diebstahl Weitere Vorschriften Erstlingsfrucht Gerechtigkeit Schabbatjahr u. Schabbat Feste Gelobtes Land Der Bund
Einleitung
Fragen
Raschi
Blog

Einleitung

Dies ist nun die erste Parascha, die nahezu ausschließlich Vorschriften aller Art enthält, erzählerische Teile treten völlig in den Hintergrund. Lediglich die Erzählung vom Bundesschluss am Berg Sinai zwischen Gott und dem Volk Jisrael nimmt noch den erzählerischen Faden der letzten Paraschiot auf und bringt einen ersten Abschluss von Auszug und Wüstenwanderung.

Bei den Vorschriften handelt es sich um eine ganze Bandbreite verschiedener Gesetze, die von einer gerechten Rechtssprechung über Mord bis hin zu Vorschriften für Schabbat und Festtage reicht. Dabei sind uns einige Vorschriften sehr vertraut und bestätigen unser eigenes Rechtsempfinden (z.B. die Vorschriften zur Gerechtigkeit), andere dagegen sind uns sehr fremd oder stehen unserem Rechtsempfinden unmittelbar entgegen (z.B. die Verhängung der Todesstrafe, Umgang mit anderen Völkern, mit Knechten, mit „Zauberern“). Das darf natürlich weiter nicht verwundern, da die Zeit, in die diese Vorschriften erlassen worden sind, völlig andere waren als wie sie wir heute vorfinden. Und dass es auch um den kulturellen Rahmen geht, in den etwas gesprochen wird, wird gerade durch die letzten und diese Parascha sehr deutlich. Bei der vorletzten und letzten Parascha haben wir schon darauf hingewiesen, dass die Vorschriften nicht einfach erlassen werden. Vielmehr erzählt der Text sie so, dass es ein vorsichtiges Vortasten ist. Zuerst werden Vorschriften im Rahmen einer Erzählung geliefert, so als müsste man sich erst langsam daran gewöhnen, dass nun nicht mehr erzählt wird, sondern der eigentliche Inhalt der Tora Vorschriften sind. In dieser Parascha scheint ein „didaktisches“ Element ebenfalls enthalten zu sein. Weshalb fängt die Parascha ausgerechnet mit den Vorschriften um die Knechtschaft an. Wenn wir die erzählerische Ebene ernst nehmen (das Volk ist gerade befreit worden und steht in der Wüste am Berg Sinai), könnte man meinen, dass es für diese Situation etwas wichtigeres gibt, als die Knechtschaft, die jemand aus Not eingehen muss. Aber gerade das ist der Anknüpfungspunkt: Die Jisraeliten kommen aus der Knechtschaft, sind jetzt befreit. Da macht der Text von vornherein deutlich, dass Abhängigkeitsverhältnisse deshalb nicht Vergangenheit sind. Wirtschaftliche Notsituationen sind Realität. Aber ein Wesentliches hat sich geändert: Die Knechtschaft ist ein wirtschaftlicher Faktor, und deshalb immerwieder zeitlich begrenzt. Die Knechtschaft ist keine Unterdrückung mehr, keine Selbstaufgabe durch die Unterwerfung unter ein anderes Regime. Der jisraelitische Knecht bleibt ein Jisraelit und damit immer auch auf die Freiheit hin ausgerichtet. Deshalb sagt Raschi, dass selbst derjenige, der überhaupt nicht frei sein möchte, spätestens mit dem Yoveljahr befreit wird (ob er will oder nicht!). Diese „Didaktik“ der Mizwot tritt natürlich zurück, wenn die eigene Jetztzeit den erzählten Rahmen hinter sich lässt und nur noch Vorschriften vorfindet, die nicht immer mit der eigenen Vorstellung konkruent sind. Deshalb fällt es uns manchmal schwer, die einzelnen Vorschriften der Tora zu verstehen oder ihnen zu nähern.

Raschi: Die Vorschriften sollen euch und nicht den Nichtjuden vorgelegt werden. Das bedeutet: Du sollst eine Rechtssache auch dann nur vor ein jüdisches Gericht bringen, wenn du weißt, dass die Nichtjuden in der gleichen Sache genau gleich entscheiden. Denn wer eine Rechtssache der Juden vor die Nichtjuden bringt, entweiht den göttlichen Namen. Um Raschi hier zu verstehen, muss man wissen, dass die Juden im Mittelalter noch eine eigene Gerichtsbarkeithatten! Heute lässt sich das nicht mehr durchführen, da jeder Bürger eines Landes, gleich ob Jude oder Nichtjude, der Gerichtsbarkeit des Landes unterworfen ist und nicht der eigenen.

Nach Raschi spricht dieser Vers von der minderjährigen Tochter, da Raschi aus einer anderen Stelle folgert, dass die Zeichen der Großjährigkeit ihr die Freiheit bringt.

Weshalb wird die Tür und der Pfosten besonders hervorgehoben? Uns erscheint das als ein sehr seltsames Ritual. Auch Raschi fragt sich, was es mit diesem Ritual auf sich hat und gibt zur Antwort: Weil die Tür und der Pfosten Zeugen sind, wie der Ewige an ihnen in Mizrajim vorüberging und sagte: Die Jisraeliten sollen meine Knechte, und nicht Knechte von Knechten sein. Deshalb soll dieser Knecht daran am Ohr durchstochen werden, denn er wählt sich einen anderen Herrn. Aber nur bis zum nächsten Yoveljahr, egal wie lange es noch bis dorthin ist. Im Yoveljahr kommen alle Knechte frei.

Damit kann sich also niemand ganz an jemanden anderen verkaufen. Da Raschi dies in dieser Weise interpretiert, kann man davon ausgehen, dass Raschi eine Knechtschaft grundsätzlich nicht gerne gesehen hat. Der Gedanke der Freiheit scheint also sehr wichtig zu sein.

Fragen zur Parascha

A) Einfache Fragen

Wann wird ein Mensch, der einen anderen umgebracht hat, zur Strafe nicht getötet?

Wie wird jemand bestraft, der einen anderen verprügelt hat, so dass der eine ganze Zeit lang nicht aus dem Bett kann?

Wie wird ein Dieb bestraft?

Wie werden die „Fremden“ geschützt?

Weshalb werden „Witwen“ und „Waisen“ besonders geschützt?

Wie wird der „Arme“ durch die Vorschriften geschützt?

Wonach soll sich ein Richter halten, wenn er über einen Menschen richten muss?

Was ist das Schabbatjahr?

Was ist an Schabbat zu beachten (nur das, was in dieser Parascha dazu geschrieben ist!)

Welche Feste werden in dieser Parascha behandelt?

Welche Vorschriften werden in dieser Parascha erwähnt, die speziell dafür gelten, wenn die Jisraeliten in das Land einziehen?

Was sollte Mosche in ein „Buch“ schreiben?

Wie lange bleibt Mosche oben auf dem Berg Sinai?

B) Fragen für Fortgeschrittene

Weshalb wird ein jisraelitischer Knecht nach sieben Jahren entlassen, während ein nichtjisraelitischer Knecht auf Dauer seinen Dienst tun muss?

Weshalb wird der Fall „seine Eltern mächtig schlagen“ so scharf bestraft wie ein Mord, nämlich mit dem Tod?

Was bedeutet „Auge für Auge“?

Weshalb darf mein kein Fleisch von einem gerissenen Tier essen?

Was bedeutet die Vorschrift, dass man das Jungtier nicht in der Milch seiner Mutter kochen darf, heute noch?

Was ist für die Vorschriften besonders wichtig, die sich mit Körperverletzung, mit Schädigung insgesamt, befassen?

copyright 2011 Hanna Liss u. Bruno Landthaler
Raschi: Die Vorschriften, die jetzt folgen, kommen, wie die vorigen auch, vom Sinai. Das wird deutlich durch das we-ele (und dies sind...), denn damit wird immer etwas zu einem anderen hinzugefügt.

Weshalb folgen diese Vorschriften auf das Altargesetz? Um dir deutlich zu machen, dass sich der Sanhedrin (der für die Gesetze zuständig ist) nahe dem Heiligtum befinden soll. Das muss man nicht nur örtlich verstehen. Es bedeutet auch, dass die Gesetzgebung immer eine religiöse Angelegenheit ist.

Raschi sagt, dass es viele Verse in der Tora gibt, die den Mord regeln. Was die Regeln besagen, lässt sich also nur dann klären, wenn man die Verse aufeinander bezieht. Der einzelne Vers darf nicht isoliert werden. So heißt es hier (wörtlich): "Wer einen Menschen/Mann schlägt und der stirbt, soll getötet werden." In Lev 24,17 heißt es: "Ein Mensch/Mann, der irgendeinen Menschen schlägt, soll getötet werden." Aus der unterschiedlichen Formulierung lässt sich verschiedenes interpretieren: 1. Es handelt sich um einen tödlichen Schlag. 2. Das Opfer kann ein Mann, eine Frau oder ein Kind sein. 3. Ein Kind, das tödlich zuschlägt, ist nicht strafmündig und wird nicht bestraft. 4. Wenn ein Fetus bei einem Schlag stirbt, so zieht es keine Todesstrafe nach sich. Es muss also ein lebensfähiger Mensch umkommen, um eine Todesstrafe nach sich zu ziehen. Zur Zeit Raschis waren aber Feten noch nicht lebensfähig.

Raschis Kommentar

Im Text sind einige Wörter/Sätze unterstrichen. Wenn man mit der Maus darüber geht, dann macht sich rechts ein Fenster auf mit einem Kommentar. (In dieser Parascha noch nicht vollständig).

Manchmal sind das nur erläuternde Sätze, oft aber versuchen wir hier, das wiederzugeben, was Raschi zu der entsprechenden Stelle kommentiert hat. Dadurch bekommt man eine Hilfe an die Hand, in welch unterschiedlicher Weise die Tora interpretiert werden kann.

Wir nehmen deshalb Raschi, weil er für die jüdische Auslegung der Bibel sehr wichtig geworden ist. Raschi hat es verstanden, die vielen Auslegungen, die es zu seiner Zeit in den Midraschim gab, zu bündeln und daraus sozusagen das Wichtigste zu betonen. Raschi hilft heute vor allem darin, uns zu lehren, den Text sehr genau zu lesen und immer wieder Fragen an den Text zu stellen. Für Raschi war der Text nie einfach nur da und schon gar nicht dafür da, ihn einfach "herunterzubeten".

Natürlich konnten wir hier den Raschi-Kommentar nicht vollständig wiedergeben, auch nicht wörtlich. Aber wir wollten wenigstens einen Eindruck verschaffen, in der HOffnung, auch den Bibeltext verständlicher werden zu lassen

Da wir hier noch eine Baustelle haben und wir Woche für Woche uns voranarbeiten, sind natürlich noch nicht alle Stellen kommentiert. Das werdet Ihr aber ganz einfach daran merken, dass im Text nichts mehr unterstrichen ist.

Raschi: Die Vorschriften werden dir wie auf einem gedeckten Tisch vorgelegt. Der Ewige lernt mit ihnen die Halachot nicht eigens, bis sie „mundgerecht“ sind. Trotzdem sollst du die Vorschriften ihnen so vorlegen, dass sie sie verstehen können.

Aus diesem Grund heißt später ein wichtiges Kompendium (eine Zusammenstellung der wichtigsten Halachot) auch "Schulchan Aruch", "Der gedeckte Tisch".

Raschi hat hier ein Problem: Weil der hebräische Knecht in Lev 25,39 abgehandelt wird (der, der sich selbst verkauft), muss es sich hier um eine andere Art von hebräischem Knecht handeln. Und dazu sagt Raschi: Es handelt sich um den Knecht, der von einem Gericht verkauft worden ist, weil er des Diebstahls überführt wurde, aber, weil er zu arm war, den Schaden, den er angerichtet hatte, nicht begleichen konnte.

Nach Raschi ist hier eine jisraelitische Frau gemeint. Das bedeutet: Wenn du einen hebräischen Knecht kaufst, der verheiratet ist (und eventuell Familie hat), dann musst du für diese sorgen. Es bedeutet nicht, dass dessen Frau auch deine Magd sein muss.

Nach Raschi handelt es sich hier um eine nichtjisraelitsche Frau, denn eine jisraelitische Frau wird nach sechs Jahren ebenfalls befreit, wie ein jisraelitischer Mann. Damit wird klar, dass der rechtliche Status von Nichtjisraeliten und Jisraeliten unterschiedlich ist. Dass ein "Inländer" und ein "Ausländer" in einem Staatswesen unterschiedlich behandelt werden und unterschiedliche Rechtsstatus innehaben, ist auch in jedem modernen Staat so und muss daher gar nicht verwundern, dass die Tora klare Trennlinien zieht.

Diese sehr schwierigen rechtlichen Probleme will Raschi deutlich klären. Es heißt: die Tochter soll nicht so entlassen werden wie ein Knecht. Gemeint ist ein kenaanäischer Knecht, der entlassen wird, weil ihm ein Auge oder ein Zahn fehlt. Eine Tochter wird unter folgenden Bedingungen entlassen: Nach sechs Jahren (wie alle jisraelitischen Knechte auch) oder wenn ein Yoveljahr kommt, oder wenn sie die Zeichen der Großjährigkeit hat (also erwachsen wird). Je nachdem, welches Ereignis zuerst eintrifft bewirkt die Entlassung.

Es war offensichtlich auch vorgesehen, dass der Herr, der das Mädchen gekauft hat, als seine Frau gekauft hat. Dann, so sagt Raschi, war der Preis, den der Käufer für das Mädchen bezahlt hat, das Geld für die Trauung. Raschi folgert sogar, dass man hieraus lernen könne, dass es sogar ein Gebot war, eine solche Magd zur Frau zu nehmen.

Nach Raschi kann ein jisraelitisches Mädchen nur einmal als Magd verkauft werden. Weder der erste Herr noch der eigene Vater können das Mädchen ein zweites Mal verkaufen.

Wenn dann das Mädchen von der Familie zurückgekauft wird, muss nur noch anteilig der ursprüngliche Kaufpreis bezahlt werden, abhängig davon, wie lange das Mädchen schon gedient hat.

Hier wird der Unterschied eingeführt, den noch das moderne Recht kennt: Nämlich Mord (mit Absicht töten) und fahrlässige Tötung. Die Tötung war nicht beabsichtigt. Raschi drückt die Unabsichtlichkeit damit aus, dass er sagt: er hat nicht aufgelauert.

Hier wird bereits vorausgesetzt, was später eigens behandelt wird: Die Asylstadt. Diese Einrichtung ist gemäß des geltenden Rechts notwendig. Denn wer (mit Absicht) mordet, soll sterben. Wer bringt aber den Mörder um: Der Rächer, in der Regel jemand aus der Familie des Ermordeten. Um nun jemanden, der einen anderen aus Versehen und ohne Absicht getötet hat, vor diesem Rächer zu schützen, bedarf es der Einrichtung der Asylstadt. Hier darf der Rächer nicht hin, um Vergeltung zu üben.

Raschi hat übrigens für die Wüstenzeit erklärt, dass der Asylort in der Wüste das Lager der Leviim war.

Damit ist also nur der Fall gemeint, dass jemand auch beabsichtigt zu töten. Ein Arzt, der bei der Behandlung seinen Patienten tötet, oder der Vater, der seinen Sohn schlägt und der dabei stirbt, oder der Lehrer, dessen Schüler stirbt, weil er ihn zu stark gezüchtigt hat, alle diese Fälle sind also nicht gemeint. Denn das sind alles Handlungen, die den Tod der betreffenden Person nicht beabsichtigen.

Aus diesem Satz könnte man folgern, dass der Altar ebenfalls Schutz vor dem Rächer bietet. Aber wie Raschi darlegt, ist dem nicht so. Es handelt sich hier nur um den Kohen, der getötet hat. Für ihn gibt es also keinen zusätzlichen Schutz (über die Asylstadt hinaus), die ihn schützen könnte. Wenn ein Kohen mit Absicht getötet hat, muss der Kohen auch aus seinem Dienst heraus abgeführt werden.

Dieser Fall muss eigens erwähnt werden, da jemand, der anderen eine Verletzung zufügt, normalerweise nicht mit dem Tod bestraft wird. Raschi präzisiert hier aber: Ein Schlag allein genügt nicht. Der Schlag muss mindestens eine Beule nach sich ziehen, um als todeswürdiger Schlag zu gelten.

Es fällt auf, dass der "unfeine" Umgang mit seinen Eltern extrem hart bestraft wird. Dass die Eltern in eine besondere Ehrenposition gebracht werden, wird schon durch das Zehnwort belegt. Denn auch dort wird - positiv formuliert - die besondere Beziehung zu den Eltern herausgestellt.

Raschi fragt, weshalb dieser Abschnitt erwähnt wird. Denn eigentlich wird mit der Regel "Auge um Auge" genügend klar gemacht, dass ein Schaden durch Schadenersatz wiedergutgemacht werden muss. Raschi antwortet: Weil wir nur durch diesen Abschnitt erfahren, dass zum Schadenersatz auch die Heilungskosten und der Lohnausfall dazugehören.

Hier ist wieder die typische Raschiauslegung des Textes. Da Raschi davon ausgeht, dass in der Tora nicht ein Wort unnötig steht, muss jedes Wort, jeder Satz eine zusätzliche Information enthalten. Es kann also nicht sein, dass ein Satz identisch das sagt, was ein zweiter bereits gesagt hat. Wenngleich Raschi hier eine "religiöse" Begründung hat, so bewegt er sich damit von der Struktur her auf derselben Ebene wie jede moderne Textauslegung. Denn wenn ich heute einen Text sinnvoll auslegen will, muss ich ebenfalls davon ausgehen, dass nichts umsonst oder durch puren Zufall so im Text steht wie es steht.

Daraus kann man nach Raschi schließen, dass der Schläger solange eingesperrt wird, bis der Geschlagene wieder einigermaßen laufen kann.

Nach Raschi handelt es sich hier um den kenaanäischen Knecht und die kenaanäische Magd. Denn weiter unten heißt es, dass Knecht und Magd Eigentum des Herrn seien. Und dies ist beim jisraelitischen Knecht nicht der Fall. Damit nimmt dieser Vers die kenaanäischen Knechte und Mägde aus der allgemeinen Regel heraus, dass ein solcher Schläger selbst getötet werden muss. Bei kenaanäischen Knechten und Mägden wird stattdessen die zwei Tage Regel eingeführt. Wenn sie die Schläge solange überleben, dann ist der schlagende Herr frei. Diese Ausnahme gründet in der Tatsache, dass Knecht und Magd (kenaanäisch) das Eigentum des Herrn sind. Deshalb gilt die Ausnahme nicht, wenn jemand anderes Knecht oder Magd schlägt und sie zwei Tage später sterben.

Da in der Tora der Fetus noch nicht als selbstständig lebensfähiger Mensch gilt, wird beim Töten des Fetus auch nicht die Todesstrafe verhängt, sondern die mildere Geldstrafe. Nach Raschi ist die Höhe der Geldstrafe genau fixiert und richtet sich nach dem "Marktwert" der werdenden Mutter, d.h. es ist so viel zu bezahlen, wie eine Frau, die sich in die Magdschaft begeben würde, auf dem Markt einen Preis erzielen könnte plus einen Zusatzbetrag, weil sie eine werdende Mutter ist.

Das ist für unsere Ohren sehr befremdlich, dass ein Mensch durch seinen eigenen Verkauf einen "Marktwert" erzielen kann, der dann auch noch zur Grundlage für Ansprüche auf Schadenersatz wird. Aber wie bereits der erste Abschnitt dieser Parascha zeigt, gab es die Möglichkeit, sich selbst zu verkaufen. Und der Selbstverkauf ist die einzige Situation, in der der "Wert" eines Menschen in einer Geldsumme taxiert wird. Solange jemand als Bauer für sich selbst und seine Familie arbeitet, kann dies nicht geldwert aufgerechnet werden. Dies kann man in etwa mit der Lohnarbeit des heutigen Arbeiters vergleichen, die ja ebenfalls einen "Marktwert" hat. Die Arbeitskraft eines Menschen hat einen genau taxierten Wert. Arbeitet er hingegen als Schriftsteller oder als Fußballer, hat er keinen genau taxierten Wert. Der Wert eines Buches oder eines Fußballers folgt nach eigenen Regeln, die es in früheren Kulturen noch nicht gab.

Hier erhebt sich die Frage, ob das "Leben für Leben" wörtlich zu verstehen ist oder nicht. Denn die nachfolgenden Aussagen ("Auge um Auge" etc.) sind ja nicht wörtlich zu nehmen, wie Raschi eigens betont. Aber es geht im besprochenen Fall (dass die Frau nämlich auch stirbt) um den Tod eines Menschen. Deshalb waren sich die Rabbinen darin uneins, wie es zu verstehen ist. D.h. bedeutet "Leben um Leben", dass derjenige, der getötet hat, selbst sterben muss, oder ob er einen Schadenersatz bezahlen muss. Raschi weist aber darauf hin, dass der Tod der schwangeren Frau von dem Schläger in diesem Fall ja nicht beabsichtigt war, selbst wenn er beabsichtigt hätte, den andern Mann zu töten. Deshalb kann "Leben um Leben" auch hier nur ein Schadenersatz sein, der sich wiederum daran bemisst, welchen "Wert" die Frau auf dem Markt erzielen würde.

Um es deutlich zu machen: Hier geht es nicht um die Befriedigung von Rachegefühlen nach der Devise: Wie du mir, so ich dir! Hier geht es um Schadenersatzforderungen und -zahlungen, die dadurch entstehen, dass jemand einen anderen Schaden zugefügt hat und dass dieser für den Schaden grundsätzlich aufkommen muss. Hier wird also sehr deutlich das "Verursacherprinzip" angewandt.

Raschi erklärt: Wenn jemand einem anderen das Auge oder den Zahn beschädigt hat, dann bemisst sich der Schadenersatz nach dem Wert des Gliedes, das beschädigt worden ist. Dieser Wert wird dadurch ermittelt, dass man die Differenz zwischen dem Wert, den der Mensch unversehrt auf dem Markt hätte, und dem Wert, den er versehrt auf dem Markt hat, auszahlt.

Hier geht es nun nicht mehr um den Ersatz eines entstandenen Schadens. Denn der Schaden (die Wunde) heilt wieder und der Geschädigte hat keinen bleibenden "Wertverlust". Deshalb sagt Raschi, dass es hier sehr darauf ankommt, ob die Wunde den Geschädigten bettlägrig gemacht hat und ob er Arbeitsausfall hatte. Dies müsste selbstverständlich ersetzt werden. Aber dazu kommt grundsätzlich Entschädigung für Beschämung und ein Schmerzensgeld. D.h. Raschi anerkennt nicht nur einen tatsächlichen "Wertverlust" durch bleibenden Schaden, sondern auch erlittenes Leid.

Nach Raschi handelt der beschriebene Fall nicht nur von einem Ochsen, sondern von jedem zahmen Tier. Der Vers verwendet deshalb den Ochsen als Beispiel, weil dieser Fall der übliche ist.

Nach Raschi bedeutet das, dass der Ochse schon dreimal gestoßen haben muss.

Raschi expliziert dies genauer. Die Schuld des Eigentümers ist nicht so groß, dass er durch Menschenhand getötet werden soll. Der Eigentümer ist "nur" vor G"tt todeswürdig.

Nach Raschi handelt es sich auch hier um kenaanäische Knechte und Mägde. Diese werden grundsätzlich in ihrem Status anders betrachtet.

Hat er die Grube hingegen zugedeckt, so trifft ihn keine Schuld. Nach Raschi handelt es sich übrigens nur um eine Grube, die auf der Straße gegraben worden ist.

Daraus lernt man nach Raschi, dass es erlaubt ist, jemanden zu töten, der selbst die Absicht hat, dich zu töten. Denn ein Dieb, der in ein Haus eindringt, geht mit der Absicht ins Haus, den Eigentümer des Hauses zu töten, wenn der sich ihm in den Weg stellt.

Modern gesprochen hat sich Raschi hier für das Prinzip der Notwehr ausgesprochen. Deshalb heißt es auch im Zehnwort nicht: Du sollst nicht töten, sondern du sollst nicht morden. Es gibt nämlich viele Fälle, in denen das Töten durchaus erlaubt sein kann.

Diese Einschränkung ist nach Raschi nicht wörtlich zu verstehen. Vielmehr spricht der Vers hier im Gleichnis: Die Sonne steht für Klarheit. Das bedeutet, wenn dir klar ist, dass der Dieb auf keinen Fall die Absicht hätte, dich zu töten, dann darfst auch du nicht töten. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn der Vater beim Sohn einbricht. Dann kann der Sohn nicht davon ausgehen, dass sein Vater ihm gleich nach dem Leben trachtet.

Raschi: Dabei ist es einerlei, weshalb das Feld zerstört wird: Ob durch das Treten mit den Hufen auf dem Feld, oder durch das Abfressen des Feldes.

Dieses "vor den Richter treten" bedeutet nach Raschi: zu schwören.

Das bedeutet, dass der Mann auf das Mädchen solange einredet, bis es zustimmt. Es handelt sich nach Raschi also nicht um eine Vergewaltigung. Deshalb kann diese Verbindung nachträglich als eine Vermählung betrachtet werden, so dass der Brautpreis nachträglich fällig wird. Dieser ist allerdings auch dann fällig, wenn der Vater mit einer Ehe nicht einverstanden ist.

Das schließt nach Raschi auch einen Zauberer ein. Die Tora spricht nur deshalb nach Raschi in der weiblichen Form, weil dies normalerweise vorkommt. Frauen geben sich häufiger mit Zauberei ab.

Weshalb wird das noch einmal gesagt. In Dtn 17,5 wird bereits gesagt, dass derjenige, der Götzendienst verrichtet, getötet werden solle. Nach Raschi lehrt dieser Vers aber: Dtn 17,5 hat nicht genau angegeben, welcher Dienst todeswürdig ist. Deshalb kommt dieser Vers, um es genau zu sagen: wer anderen Göttern opfert, also genau das bei anderen Göttern verrichtet, was man eigentlich am Heiligtum verrichtet: räuchern, Weinausgießen. Andere Tätigkeiten werden aber nicht mit dem Tod bestraft: also Wasser sprengen, umarmen, küssen. Diese Handlungen sind durch ein Verbot untersagt.

Nach Raschi ist ein Fremder jemand, der in einem anderen Land geboren ist und der woanders hingegangen ist, um dort zu leben.

Man soll mit jedem Menschen pfleglich umgehen. Die Tora spricht nur deshalb explizit von Witwen und Waisen, weil diese schwach sind und sich selbst nicht wehren können. Deshalb kommt es besonders häufig vor, dass gerade Witwen und Waisen unpfleglich behandelt werden.

Raschi: Gib denen aus deinem Volk den Vorzug vor den Fremden, wenn es um Geldleihen geht. Und wem aus deinem Volk? Dem Armen gib den Vorzug vor dem Reichen. Und welchem Armen soll ich geben? Dem Armen aus deiner Stadt gib den Vorzug vor dem aus einer anderen Stadt.

Das Geldleihen wird nicht als ein Geschäft verstanden, sondern als eine Pflicht dem gegenüber, der es nötig hat. Entsprechend ist auch das Wenn zu verstehen. Es bedeutet hier nicht: "Falls", sondern ist verpflichtend gemeint.

Raschi verwendet auf der Grundlage eines Midrasch ein schönes Bild: Der Zins ist wie ein Schlangenbiss: Die Wunde ist nur klein und tut kaum weh, aber mit der Zeit wird die Wunde gefährlich. So ist es auch mit dem Zins. Zuerst merkst du ihn kaum und schließlich wächst die Zinslast so stark an, dass es dir dein Vermögen auffrisst.

Raschi meint, dass hier - anders als in Lev 19,11 - nur Kidnapping gemeint ist. Diese Ansicht erhält er dadurch, dass er die umliegenden Verbote betrachtet und sieht, dass sie - Mord, Ehebruch - mit dem Tod bestraft werden. Also muss es auch hier gelten. Aber mit dem Tod wird nur Menschenraub, nicht normaler Diebstahl bestraft.
Daraus kann man nach Raschi schließen, dass es keine Blinde bei den Jisraeliten gab. Woher weiß ich aber, dass auch keiner stumm war? Deshalb steht (Ex 19,8): das ganze Volk antwortete. Woher weiß ich aber, dass keiner taub war? Deshalb steht (Ex 24,7): Wir wollen tun und hören.

Das Volk "sah" das Hörbare. Raschi verweist auf diese sonderbare Formulierung und erklärt sie sich so, dass dies die Ausnahmesituation zum Ausdruck bringt. Denn Hörbares kann man sonst nicht sehen.

Raschi: Es gibt einen Unterschied, ob ein Mensch eine Sache selbst sieht, oder nur von ihr hört von jemandem anderen. Denn hier kann er an der Sache zweifeln, was er selbst sieht dagegen ist gewiss.
Dieses "euch" ist eigentlich überflüssig. Also muss damit ein weiteres gemeint sein, was nicht unmittelbar im Text steht. Raschi erklärt: Du sollst nicht auf die Idee kommen, dir Cherubim für die Synagogen und die Lehrhäuser zu machen, so wie Cherubim für den Tempel gemacht worden sind.
Nach Raschi darf der Altar also nicht auf Säulen stehen oder auf einem Gestell. Man kann den Ausdruck aber auch so verstehen, sagt Raschi, dass der Hohlraum des Altars mit Erde gefüllt wird. Raschi bezieht die Beschreibung dieses Altars auf den kupfernen Altar, wie er später im Buch Schemot beschrieben wird.
Obwohl das Hebräische nicht eindeutig "neben dem Altar" schreibt, interpretiert Raschi es aber so, da er den Vers Dtn 12,27 zu Rate zieht, wo es heißt: Das Fleisch und das Blut auf dem Altar. Daraus folgert Raschi, dass, wenn das Fleisch auf dem Altar liegt, nicht die Schlachtung gemeint sein kann.
Raschi: Dort, wo ich die Schechina wohnen lasse, da darfst du den Namen aussprechen. Daraus lernen wir, dass wir nur dort den Namen aussprechen durften, wo die Schechina wohnen kann, das ist der Tempel.

Und im Umkehrschluss folgt daraus, dass wir deshalb auch den Namen G"ttes nicht mehr aussprechen.

Raschi: Das ist kein konditionales "wenn" (im Sinne von: falls du einen Altar baust). Denn es ist eine Mizwa, einen Altar zu bauen. Darum ist es temporal zu verstehen: sobald du einen Altar baust.
Im Hebräischen heißt es stärker: damit deine Scham nicht entblößt wird. Raschi weist allerdings darauf hin, dass auch die Kohanim Beinkleider aus Leinen trugen, weshalb es keine Entblößung der Scham ist. Deshalb sagt Raschi: Das weite Ausschreiten mit den Beinen ist wie das Entblößen der Scham.